RAYMON x Cycling Team Schweinfurt Gravel Ride

04. Oktober 2026

CTSW Gravelride 2026

Teilnahmebedingungen

Veranstalter: Cycling Team Schweinfurt e. V.
Veranstaltung: CTSW Gravelride / Rhön Gravel
Datum: 04. Oktober 2026

1. Allgemeines und Charakter der Veranstaltung

Der CTSW Gravelride ist eine Radsportveranstaltung auf überwiegend öffentlichen Straßen, Wegen sowie befestigten und unbefestigten Strecken. Es handelt sich nicht um ein Radrennen. Es erfolgt keine Zeitnahme und keine Wertung nach Geschwindigkeit oder Platzierung. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Jede teilnehmende Person hat ihre Fahrweise jederzeit den eigenen Fähigkeiten, den Straßen-, Wege-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen sowie anderen Verkehrsteilnehmenden anzupassen.

2. Strecken und Streckenführung

Für die Veranstaltung werden drei Strecken unterschiedlicher Länge und Schwierigkeit angeboten: Kurzstrecke: ca. 50 km / ca. 700 hm Mittelstrecke: ca. 100 km / ca. 1.200 hm Langstrecke: ca. 140 km / ca. 2.300 hm Die Strecken führen teilweise über Schotter-, Wald-, Feld- und sonstige unbefestigte Wege. Mit Schlaglöchern, losem Untergrund, Verschmutzungen, Ästen, Wurzeln, Baustellen, land- und forstwirtschaftlichem Verkehr sowie anderen natürlichen oder verkehrsbedingten Hindernissen ist jederzeit zu rechnen. Die vom Veranstalter bereitgestellten GPX-Dateien, Karten, Streckenangaben und sonstigen Navigationshinweise dienen der Orientierung. Kurzfristige Änderungen der Streckenführung können insbesondere aufgrund von Witterung, Baustellen, Sperrungen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen notwendig werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Streckenführung oder Streckenbeschaffenheit besteht nicht.

3. Straßenverkehr und Verhalten

Auf allen Strecken gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Straßen und Wege sind grundsätzlich nicht für die Veranstaltung gesperrt. Alle Teilnehmenden müssen sich an Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Wegesperrungen sowie Anweisungen von Polizei, Behörden und Veranstaltungshelfern halten. Andere Verkehrsteilnehmende sowie Fußgänger, Wanderer und sonstige Nutzer der Wege sind mit besonderer Rücksicht zu behandeln. Auf Wald-, Feld- und Wirtschaftswegen ist jederzeit mit entgegenkommenden Fahrzeugen, land- oder forstwirtschaftlichem Verkehr sowie anderen Wegenutzern zu rechnen. Die Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Missachtung von Verkehrsregeln.

4. Geführte Gruppen

Neben der individuellen Befahrung können geführte Gruppen angeboten werden. Die Guides dienen der Orientierung, Organisation und Führung der Gruppe. Sie übernehmen jedoch keine Aufsicht über die einzelnen Teilnehmenden und entbinden diese nicht von ihrer eigenen Verantwortung. Jede teilnehmende Person bleibt insbesondere für ihre Fahrweise, Geschwindigkeit, das Einhalten der Verkehrsregeln sowie die Einschätzung der eigenen Fähigkeiten selbst verantwortlich. Den organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anweisungen der Guides ist Folge zu leisten. Bei wiederholt gefährdendem oder rücksichtslosem Verhalten kann eine Person von der weiteren Teilnahme in der geführten Gruppe ausgeschlossen werden.

5. Fahrrad und Ausrüstung

Die Teilnahme ist nur mit einem technisch einwandfreien und für die gewählte Strecke geeigneten Fahrrad zulässig. Für alle Teilnehmenden besteht während der gesamten Fahrt Helmpflicht. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, geeignete Kleidung und Ausrüstung mitzuführen. Bei Dunkelheit, Dämmerung oder eingeschränkter Sicht muss eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fahrradbeleuchtung verwendet werden. Aufgrund des Streckencharakters wird außerdem empfohlen, Ersatzschlauch bzw. Reparaturmaterial, Werkzeug, Mobiltelefon sowie ausreichend Getränke und Verpflegung mitzuführen. Die Organisation übernimmt keine Garantie für Pannenhilfe, Materialservice oder einen Rücktransport.

6. Körperliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung

Mit der Teilnahme bestätigt jede Person, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, die gewählte Strecke zu bewältigen. Die Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit erfolgt eigenverantwortlich. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Zweifeln an der eigenen Eignung sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, ausreichend Flüssigkeit und Verpflegung zu sich zu nehmen sowie die Fahrt bei Überforderung, gesundheitlichen Problemen oder ungeeigneten Bedingungen rechtzeitig abzubrechen.

7. Verpflegungsstellen

Entlang der Strecken werden abhängig von der gewählten Strecke Verpflegungsstellen angeboten. Art, Umfang und Verfügbarkeit der angebotenen Verpflegung können variieren. Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel, Getränke oder eine jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht. Teilnehmende mit Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsanforderungen sind selbst dafür verantwortlich, geeignete Verpflegung mitzuführen.

8. Aufgabe und Abbruch der Fahrt
Wer die Veranstaltung vorzeitig beendet oder die vorgesehene Strecke verlässt, soll den Veranstalter, einen Guide oder einen Veranstaltungshelfer darüber informieren, soweit dies möglich ist. Ein allgemeiner Anspruch auf Abholung oder Rücktransport besteht nicht. In medizinischen Notfällen ist unmittelbar der Notruf 112 zu verständigen.

9. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit eine gesetzliche Haftung besteht. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die aus den typischen Risiken des Radsports und des Fahrens auf unbefestigten Wegen entstehen, soweit diese nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere für selbstverschuldete Stürze, Fahrfehler, Materialdefekte, Verlust oder Beschädigung von Fahrrädern und persönlicher Ausrüstung sowie Schäden aufgrund von Witterungs- oder Streckenverhältnissen. Jede teilnehmende Person haftet für Schäden, die sie schuldhaft gegenüber anderen Personen oder Sachen verursacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Versicherung

Jede teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz zu verfügen. Insbesondere wird das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung sowie eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes empfohlen.

11. Anmeldung, Startgeld und Teilnahmeberechtigung

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das vom Cycling Team Schweinfurt e. V. bereitgestellte Online-Anmeldesystem. Das Startgeld richtet sich nach der gewählten Strecke: Kurzstrecke: 15 € Mittelstrecke: 25 € Langstrecke: 30 € Mit Abschluss der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Anmeldung ist personengebunden. Eine Weitergabe oder Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig. Der Veranstalter kann Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen oder sicherheitsrelevante Anweisungen verstoßen oder durch ihr Verhalten sich oder andere gefährden.

12. Stornierung und Nichtteilnahme

Eine Stornierung der Anmeldung durch die teilnehmende Person ist ausgeschlossen. Bei Nichtteilnahme – unabhängig vom Grund – besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. Dies gilt insbesondere auch bei Krankheit, Verletzung oder sonstiger persönlicher Verhinderung. Eine gegebenenfalls vom Veranstalter zugelassene Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person bleibt hiervon unberührt. Die Regelungen für eine Absage oder wesentliche Änderung der Veranstaltung durch den Veranstalter richten sich nach Ziffer 14 dieser Teilnahmebedingungen.

13. Minderjährige Teilnehmende

Für minderjährige Teilnehmende gelten folgende Voraussetzungen: Teilnehmende unter 16 Jahren: Eine Teilnahme ist ausschließlich auf der Kurzstrecke und nur gemeinsam mit einer volljährigen Begleitperson zulässig. Zusätzlich ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Teilnehmende im Alter von 16 und 17 Jahren: Eine Teilnahme ist mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters möglich. Auf der Kurz- und Mittelstrecke ist eine Teilnahme ohne volljährige Begleitperson zulässig, sofern die teilnehmende Person über die erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit, Erfahrung und sichere Beherrschung des Fahrrads verfügt. Auf der Langstrecke ist für minderjährige Teilnehmende zusätzlich eine volljährige Begleitperson erforderlich. Die Begleitperson muss ebenfalls ordnungsgemäß für die entsprechende Strecke angemeldet sein und die minderjährige Person während der Fahrt tatsächlich begleiten. Der Veranstalter behält sich unabhängig davon vor, eine Teilnahme abzulehnen oder die Wahl einer anderen Strecke zu verlangen, wenn begründete Zweifel an einer sicheren Teilnahme bestehen.

14. Änderungen, Absage und höhere Gewalt

Der Veranstalter ist berechtigt, Strecken, Startzeiten, Verpflegungsstellen, Gruppen oder andere Bestandteile der Veranstaltung aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen. Bei extremen Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, Streckensperrungen oder anderen Umständen, die eine sichere Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen, kann die Veranstaltung ganz oder teilweise geändert, unterbrochen oder abgesagt werden. Ansprüche auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs-, Ausrüstungs- oder sonstigen persönlichen Kosten bestehen in diesen Fällen nicht. Über eine vollständige oder teilweise Erstattung des Startgeldes bei einer Absage der Veranstaltung wird unter Berücksichtigung des Absagegrundes und der dem Veranstalter bereits entstandenen Kosten entschieden.

15. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Cycling Team Schweinfurt e. V., den Veranstaltungspartner RAYMON sowie durch von diesen beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen können zur Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit der Veranstaltung sowie des Cycling Team Schweinfurt e. V. und von RAYMON verwendet und insbesondere auf den jeweiligen Websites, in sozialen Medien sowie in weiteren Kommunikations- und Marketingmedien veröffentlicht werden. Wer nicht aufgenommen werden möchte oder der Veröffentlichung einer konkreten Aufnahme widersprechen möchte, kann sich an den Veranstalter bzw. das Veranstaltungsteam wenden. Für gezielte Einzelaufnahmen und sonstige Fälle, in denen eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, gelten die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

16. Umweltschutz und Rücksichtnahme

Die Veranstaltung führt teilweise durch landschaftlich sensible Bereiche. Abfälle, Verpackungen, Flaschen oder sonstige Gegenstände dürfen ausschließlich an dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Die vorgegebenen Wege dürfen insbesondere in geschützten oder sensiblen Bereichen nicht verlassen werden. Natur, Tiere, Anwohner sowie andere Wegenutzer sind jederzeit zu respektieren.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: September 2026